FAMEX - Revision Reglement familienergänzende Kinderbetreuung per 01.07.2024
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-106 vom 3. September 2024 hat der Gemeinderat Aesch das FAMEX-Reglement per 1. Juli 2024 angepasst sowie die Tarife der Schule für das neue Schuljahr 2024/2025 berücksichtigt.
Am 12. September 2024 wurde eine erste Publikation veröffentlicht. Aufgrund festgestellter Fehler im revidierten Reglement sowie in entsprechender Publikation war eine erneute Anpassung notwendig. Der Rückkommensantrag mit den entsprechenden Korrekturen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 1. Oktober 2024 genehmigt und wird nun entsprechend neu veröffentlicht. Diese aktuelle Publikation ersetzt daher diejenige vom 12. September 2024.
Bitte beachten Sie, dass die Rekursfrist ab dem Datum dieser Publikation neu beginnt.
Wir entschuldigen uns für die Umstände und danken für Ihr Verständnis.
Beschlussauflage und Rechtsmittel
Das neue Reglement liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Aesch zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann folgend unter Dokumente eingesehen werden.
Gegen die erfolgte Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden.
Gemeinderat Aesch
Zugehörige Objekte
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Famex - revidiert per 01.07.2024 (PDF, 398.69 kB) | Download | 0 | Famex - revidiert per 01.07.2024 |