Soziales
Die Abteilung Soziales ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Hilfe an Personen, welche in Not geraten sind. Sie bietet Hilfestellung bis zur Anordnung von Massnahmen, die keine Einschränkung der persönlichen Rechte beinhalten. Sie ist weiter zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen für Krippen und deren Aufsicht.
Wir sind gerne für ein Beratungsgespräch für Sie da!
1. Persönliche Hilfe (Beratung und Betreuung)
Hilfe bei:
- Budget- und Finanzfragen
- Vermittlung von weiteren Fachstellen
- persönlichen Problemstellungen
- Kontakt mit Krankenkassen, Ärzten, Amtsstellen und Firmen
2. Wirtschaftliche Hilfe (finanzielle Unterstützung)
Hilfe bei finanziellen Notlagen nach den gültigen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
3. Weitere Zuständigkeiten
- Alimentenbevorschussung (Bearbeitung durch Amt für Jugend und Berufsberatung), weitere Informationen unter: https://www.zh.ch/de/familie/eltern-in-trennung/alimentenhilfe.html
- Platzierung von Kindern ohne Schutzmassnahmen
- Familienergänzende Kinderbetreuung (FAMEX)
- Asylkoordination
Für die Beratung und Errichtung von Schutzmassnahmen im Sinn des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes: Anordnung von Beistandschaften, die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die Regelung des Unterhalts für Kinder von unverheirateten Eltern sowie Regelungen des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern sowie die Prüfung von Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Dietikon zuständig.
Öffnungszeiten
Fr. 07.00 – 13.30
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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106.2 | Kompetenzenreglement Sozialhilfe | 1. Oktober 2023 |
200.1 | Zusammenarbeitsvertrag KESB Dietikon | 28. November 2012 |
410.1 | FAMEX-Verordnung | 1. Januar 2013 |
410.2 | FAMEX Unterstützungsreglement | 1. Juli 2024 |
600.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2018 |