Spesen- und Entschädigungsabrechnung
Damit die Auszahlung noch im Dezember erfolgen kann, muss das Formular bis 01. Dezember 2024 an die Abteilung Finanzen retourniert sein.
Die Entschädigungen richten sich nach der Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt vom 1. Dezember 2021. Insbesondere ist zu beachten, dass Sitzungen, welche tagsüber länger als 1.5 Stunden oder am Abend mehr als 2.5 Stunden dauern, mit einem halben Taggeld entschädigt werden. Es gelten folgende Ansätze:
Taggeld Fr. 240.00
Halbes Taggeld Fr. 120.00
Normales Sitzungsgeld Fr. 70.00
Bei Barauslagen sind die entsprechenden Belege beizulegen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 043 344 10 15 | finanzen@aesch-zh.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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